Sind Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert?
Für Kinder gibt es keine private Haftpflichtversicherung. Ihre Liebsten sind zunächst bei Ihnen in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Der Schutz gilt allerdings nur solange die Kinder noch minderjährig sind oder sich in einer Berufsausbildung oder im Studium befinden. Doch auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel.
Grundsätzlich gilt: Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht. Ihre Kinder sind zunächst bis zur Volljährigkeit und während des Studiums und der Berufsausbildung beitragsfrei in einer sogenannten Familien-Haftpflichtversicherung oder Single mit Kind-Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Kindern eines nichtehelichen Lebenspartners sind in der Privat-Haftpflichtversicherung nur mitversichert, wenn die Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben und im Vertrag mit eingeschlossen sind.
Kinder unter sieben Jahren sind nicht haftbar zu machen und somit auch nicht für die verursachten Schäden verantwortlich zu machen. Schäden die von ihren Kindern bei Freunden, Verwandten oder Nachbarn verursacht werden, begleicht die Haftpflichtversicherung nicht, da sie nach dem BGB keine Haftung trifft.
Wenn also der sechsjährige Sohn beim Fußballspielen Nachbars Fensterscheibe als Tor benutzt erhält dieser keinen Schadenersatz. Können die Eltern beweisen, dass sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, zahlt die Versicherung. Ebenso sind Kinder nach dem neuen Haftpflichtgesetz, bei Verkehrsangelegenheiten, erst ab dem 10. Lebensjahr haftbar zu machen.
Ist das Kind älter als sieben Jahre, entfällt die Haftung des Kindes wenn im Falle eines Schadens die Einsicht des Kindes fehlt. Das muss auch vom Kind, oder einem gesetzlichen Vertreter, das den Schaden verursacht hat bewiesen werden.
Allerdings haften Sie als aufsichtspflichtige Person, wenn sie die Aufsichtspflicht über ihre Kinder unter sieben Jahren verletzt haben. Hier gilt: der Schaden muss voll ersetzt werden, egal wie hoch er ist. Besonders wenn Menschen zu Schaden kommen, können Schmerzensgeld, Heilkosten oder sogar eine Rente, Sie lebenslang belasten.
Deshalb sollten sie über eine Haftpflichtversicherung bei kleineren Kindern, den Einschluss „deliktunfähige Kinder“ wählen. Die private Haftpflichtversicherung sollte auch für eventuelle Schäden minderjähriger Kinder im Ausland gelten.
Sehr wichtig ist, dass Sie vor dem Abschluss einer solchen Versicherung die Preise und die entsprechenden Angebote vergleichen.