Kinderinvaliditätsversicherung

Ist eine Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoll?

Wird ein Kind durch einen Unfall schwerbehindert, so bricht für die Eltern eine Welt zusammen. Wie lässt sich für diesen Albtraum vorsorgen? Die meisten Familien können und wollen sich das nicht vorstellen. Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann das Leben in schwersten Zeiten etwas leichter machen. Denn sollte der Fall eintreten, benötigen sie viel Zeit, Information, Unterstützung – und Geld.

Alle Kinder werden im Laufe ihrer Jugend krank oder haben Unfälle. Doch was passiert wenn ihr Kind durch einen Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet? Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann in diesem Fall Vorsorge leisten. Eine private Vorsorge ist nicht vorgeschrieben, aber höchst sinnvoll.

Über die Krankenversicherung und die öffentlichen Hilfen sind schulische Förderung und medizinische Behandlung sichergestellt. Trotzdem kommen eine Menge zusätzlicher Kosten auf Familien mit schwerbehinderten Kindern zu. Das können der Umbau der Wohnung, die Anschaffung eines größeren Autos oder Hilfsmittel, für die eine Krankenkasse nicht aufkommt. Zudem sind manche Beeinträchtigungen so stark, dass das Kind keinen Beruf erlernen oder sich später als Erwachsener seinen Lebensunterhalt nicht selber verdienen kann.

Eine private Kinderinvaliditätsversicherung kann Sie hier unterstützen. Sie zahlt eine lebenslange Rente oder eine einmalig hohe Summe wenn ein Kind schwerbehindert wird. Für spätere Zahlungen ist es egal ob ein Unfall oder Krankheit die Behinderung verursacht hat. So bietet eine Kinderinvaliditätsversicherung einen weitaus umfassenderen Schutz als eine Unfallversicherung. Auch ist das Risiko durch einen Unfall schwerbehindert zu werden eher gering, die meisten schwerbehinderten Kinder und Jugendlichen wurden durch Krankheiten schwerbehindert.

Im Optimalfall sehen Sie als Eltern keinen Cent von dem eingezahlten Geld wieder, da ihre Kinder gesund heranwachsen. Sollte ihr Kind an einer schweren Krankheit leiden, sollten sie sich nicht scheuen, eine Schwerbehinderung vom Versorgungsamt feststellen zu lassen. Nur so bekommen sie öffentliche Hilfen und private Versicherungsleistungen. Als schwerbehindert wird jemand mit einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 eingestuft. Der Grad der Behinderung (GdB) errechnet sich aus der gesundheitlichen Beeinträchtigung  die jemanden daran hindert, alltäglichen Leben teilzunehmen.

Einen Gdb von 50 bekommen z.B. Kinder mit Mukoviszidose (Stoffwechselerkrankung), autistische Kinder oder Kinder mit Diabetes vom Typ 1. Allerdings sollten Sie keinen Vertrag abschließen, in dem der Versicherer seine Leistungen von einer schwereren Behinderung abhängig macht.